EANS-Adhoc: FACC und Kernbanken passen Finanzierungskonditionen an FACC hat die Waiver-Verhandlungen für ihre Kernfinanzierungsfazilität erfolgreich abgeschlossen. Die zu erwartenden Einmaleffekte auf die Finanz- und Ergebnisentwicklung des Konzerns aufgrund des Urteils eines Londoner Schiedsgerichtsverfahrens in Zusammenhang mit Forderungen eines Lieferanten erforderten eine Anpassung der Vertragsbedingungen des bestehenden Konsortialkredits (Gesamtvolumen 285 Mio. EUR verteilt auf sieben Banken, Laufzeit bis 29.08.2023). Im Fokus stand dabei der halbjährlich zu testende Financial Covenant Net Financial Debt / EBITDA, der zuletzt am 18. Dezember 2020 in Folge der Corona-Krise durch eine Änderungsvereinbarung angepasst wurde. In den partnerschaftlich geführten Verhandlungen wurden für die nächsten Testzeitpunkte eine Anpassung der Berechnung des Covenants (Covenant Calculation Adaption) sowie Anpassungen des Covenants selbst (Covenant Reset) vereinbart. Ab dem Testzeitpunkt 30.06.2023 kehrt FACC wieder zum ursprünglich vereinbarten Covenant von Net Financial Debt / EBITDA ≤ 4,0 zurück.    31.12.2021  30.06.2022  31.12.2022  30.06.2023 Net Financial Debt/EBITDA  ≤5,25*  ≤5,25**  ≤4,5  ≤4,0 *negative Effekte der Londoner Schiedsgerichtsentscheidung werden korrigiert **EBITDA 1. HJ 2022 auf 12-Monatsbasis hochgerechnet Im Zuge der Änderungsverhandlungen wurden außerdem die Laufzeit der im Konsortialkredit enthaltenen Covid-19-KRR-Linie der Österreichischen Kontrollbank (OEKB) in Höhe von 60 Mio. EUR um ein Jahr (31.03.2023) verlängert sowie die Verfügbarkeit der ebenfalls enthaltenen M&A-Fazilität in Höhe von 50 Mio. EUR eingeschränkt. Alle weiteren Regelungen der letzten Änderungsvereinbarung vom 18. Dezember 2020 wurden unverändert übernommen. Für das im Jahr 2019 begebene Schuldscheindarlehen (70 Mio. EUR) ist keine Änderungsvereinbarung notwendig.