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Diese Nutzungsbedingungen beurteilen sich nach dem Recht der Republik Österreich. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Wien.

Belegexemplar

Sollten Sie über auf Basis der zur Verfügung gestellten Inhalte einen Bericht verfassen, würden wir uns freuen, wenn Sie uns von Veröffentlichung ein Belegexemplar kostenfrei an folgende Anschrift zukommen lassen oder einen Link per E-Mail:

FACC AG
Fischerstraße 9
4910 Ried im Innkreis
t +43/59/616-0
office@facc.com

Wir hoffen, mit unserem Presseservice Ihre Arbeit bestmöglich zu unterstützen und freuen uns auf Ihre Berichterstattung.

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Meldung vom 15.11.2021

Brief an die Stakeholder

FACC - Beyond Horizons


Wie bereits per Ad-hoc-Mitteilung am Dienstag, 9. November 2021 berichtet, führt ein Schiedsgerichtsurteil in London zu einem unerwarteten und signifikant negativen Ergebnis für den FACC-Konzern im Geschäftsjahr 2021. Obwohl die operative Entwicklung und der Turnaround von FACC planmäßig verlaufen, hat dieses Schiedsgerichtsurteil zu einer Anpassung der EBIT-Prognose für das Geschäftsjahr 2021 in eine Bandbreite von -25 Mio. EUR bis -30 Mio. EUR geführt.

Mit diesem Schreiben möchten wir alle Stakeholder der FACC AG über die Vorgeschichte des Rechtsstreits und den für uns überraschenden und unvorhersehbaren Ausgang informieren und gleichzeitig unsere große Enttäuschung und tiefes Bedauern ausdrücken.

Die in London verhandelten Fälle resultierten aus verschiedenen Verträgen, die in einem Zeitraum von 2008 bis 2011 mit einem Lieferanten aus den Vereinigten Arabischen Emiraten geschlossen wurden und im Zusammenhang mit den damaligen Bestrebungen von OEMs, Arbeitspakete in die Vereinigten Arabischen Emirate zu verlagern, stehen. Für eines der vier Programme, die von FACC zur Auftragsfertigung transferiert werden sollten, wurde gleich zu Beginn des Engagements eine sogenannte Programmübertragungsgarantie unterzeichnet. Wir waren der Meinung, dass alle Verpflichtungen seitens FACC erfüllt wurden und das Paket zu den vereinbarten Konditionen angeboten wurde. Es wurde ein Vertrag zur Unterzeichnung vorgelegt und die Übertragungsaktivitäten wurden in Angriff genommen. Der in Abu Dhabi ansässige Lieferant trat jedoch letztlich nicht in die verhandelte Vereinbarung ein. Stattdessen wollte der Lieferant nach einer gewissen Zeit die Garantie in Anspruch nehmen, da der Lieferant der Meinung war, er hätte die Wahl, entweder den Vertrag zu akzeptieren oder die Garantie in Anspruch zu nehmen.

In den folgenden Jahren wurden Verhandlungen zwischen FACC und dem VAE-Lieferanten geführt, um die Vertragsstreitigkeiten außergerichtlich beizulegen. Als diese Verhandlungen im Sommer 2019 letztlich scheiterten, leitete der Lieferant Ende 2019 mit einer Klage ein - vertraglich vereinbartes - Schiedsgerichtsverfahren ein. Wie wir der Öffentlichkeit in unserer Ad-hoc-Mitteilung mitteilten,
lagen uns während der gesamten Phase des Schiedsverfahrens detaillierte Rechtsgutachten vor, die unsere Einschätzung eines insgesamt positiven Ausgangs des Schiedsverfahrens voll und ganz untermauerten.

Wir waren tief enttäuscht und verwundert, als wir über den negativen Ausgang des Schiedsverfahrens informiert wurden. Gemeinsam mit unseren britischen Anwälten hat FACC die Möglichkeiten einer möglichen Berufung untersucht. Nach sorgfältiger Prüfung des Schiedsspruchs und der Berufungsmöglichkeiten sah der Vorstand der FACC AG jedoch keine andere Möglichkeit, als die EBIT-Guidance für das Geschäftsjahr 2021 zu ändern.

Was bedeutet dieser Schiedsspruch nun für die FACC Gruppe?

Die Entscheidung führt zu einem negativen Einmaleffekt, der sich direkt auf das EBIT und den Cash-Flow von FACC im Geschäftsjahr 2021 auswirkt. Sobald die mit dem Schiedsspruch verbundenen Ansprüche abgegolten sind, wird es in Zukunft keine weiteren Auswirkungen aus diesem Schiedsspruch auf das Geschäft von FACC mehr geben.

Die folgenden Schritte wurden nun eingeleitet:

  • Aufgrund der signifikanten Auswirkungen auf das EBITDA und die Nettoverschuldung wird der vereinbarte Covenant der Konsortialfinanzierung ebenso negativ beeinflusst. Die Verhandlungen mit unseren Kernbanken laufen bereits, um die Bedingungen für eine neue Änderungsvereinbarung für das Geschäftsjahr 2021 und darüber hinaus zu vereinbaren.
  • Der Vorstand wird die Auswirkungen auf Cashflow und Liquidität für das Geschäftsjahr 2022 intensiv prüfen. Die Liquiditätsreserven von FACC sind hoch und unsere Liquiditätsposition ist für die laufenden Geschäfts - und Wachstumsinvestitionen von FACC ausreichend.

Wir bedauern zutiefst, dass sich dieses unerwartete und unvorhersehbare Ergebnis des Schiedsverfahrens negativ auf das Ergebnis und den Cashflow von FACC auswirken wird. Diese Entscheidung kommt zu einem Zeitpunkt, an dem unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen alle Anstrengungen unternehmen, um die tiefste Krise in der Geschichte der Luft- und Raumfahrt erfolgreich zu überwinden, und an dem wir die ersten Früchte dieser harten Arbeit ernten. Die enormen operativen Fortschritte beim Turnaround des Unternehmens - wie die jüngsten Quartalsergebnisse 2021 beweisen - zeigen das hohe Engagement, mit dem alle im Unternehmen dazu beitragen, den Stakeholder Value von FACC zu steigern.

Wir möchten Ihnen an dieser Stelle versichern, dass der Vorstand von FACC alles in seiner Macht stehende tun wird, um den eingeschlagenen erfolgreichen Erholungspfad weiter fortzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen 

Robert Machtlinger           Aleš Stárek
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Über FACC
Die FACC AG zählt zu den weltweit führenden Aerospace Unternehmen und entwickelt, designt und fertigt fortschrittliche Leichtbausysteme für die Luft- und Raumfahrt. Als Technologiepartner aller großen Hersteller arbeitet FACC gemeinsam mit ihren Kunden an Lösungen für die Mobilität der Zukunft. Weltweit startet jede Sekunde ein Luftfahrzeug mit FACC-Technologie an Bord. Im Geschäftsjahr 2021 erzielte FACC einen Jahresumsatz von 497,6 Mio. Euro. Weltweit werden rund 3.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus 41 Nationen an 13 internationalen Standorten beschäftigt  Das Unternehmen notiert an der Wiener Börse. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte facc.com.
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Kontakt

Michael Steirer

Michael Steirer 
Vice President
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Tel.: +43/59/616-1468
Cell: +43/664/80-119-1468
E-Mail: m.steirer@facc.com

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